Mo |
07:00Uhr |
15.30 Uhr |
Di |
07:00Uhr |
13:00 Uhr |
Mi |
07:00Uhr |
13:00 Uhr |
Do |
07:00Uhr |
15:30 Uhr |
Fr |
07:00Uhr |
12:30 Uhr |
Montag - Freitag |
Täglich von 07:15 - 12:30 |
Kindergartenbeitrag: Nach dem vollendetem 30. Lebensmonat bis zum
Schuleintritt für die Betreuung ab 13:00 Uhr
(Nachmittagstarif - siehe Tarifordnung) kostenpflichtig;
Kostenpflichtig: für Kinder vom 24. bis zum 30. Lebensmonat
( = 2 Jahre) und davor - Tarif =
einkommensabhängig
Busbeitrag: 15,-- Euro / Monat
Mittagessen: 2,50 / Mahlzeit
Werkbeitrag: 50,-- / Semester für Kindergartenkinder
1)
Der Kindergarten ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes 2007, i.d.g.F für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung allgemein zugänglich.
2)
Im Kindergarten wird eine alterserweiterte Kindergartengruppe mit Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr geführt.
3)
Für die Aufnahme in den Kindergarten ist eine Anmeldung des Kindes durch die Eltern erforderlich. Die Anmeldung hat persönlich oder schriftlich jeweils bis spätestens Ende April bei der Kindergartenleitung zu erfolgen und muss, außer für die kindergartenpflichtigen Kinder für mindestens 3 Tage pro Woche erfolgen.
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
a)
Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes, (Kopie)
b)
ärztliche Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes, (siehe Infektionsfreischein bei Aufnahme)
c)
Impfbescheinigung, (Mutter/Kind Paß)
d)
Bankverbindung.
e)
evtl. bereits ausgefüllter Aufnahmebogen
4)
Bei der Aufnahme wird sichergestellt, dass kindergartenpflichtige Kinder einen Platz erhalten, ohne dass jüngere Kinder, die bereits den Kindergarten besuchen, abgemeldet werden müssen.
5)
Die Gemeinde Geinberg entscheidet bis spätestens Ende April über die Aufnahme in den Kindergarten und teilt diese den Eltern schriftlich mit.
6)
Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes darf von der Zustimmung zur Leistung eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes abhängig gemacht werden.
Die Abmeldung eines Kindes vom Besuch des Kindergartens ist nur zum Ersten eines jeden Monats unter Einhaltung einer zweiwöchigen Abmeldefrist möglich und hat bei der Kindergartenleitung zu erfolgen.